C-Lizenz E-Sport Trainer:in
Die ESBD C-Lizenz E-Sport Trainer:in ist die erste E-Sport Trainer:inausbildung Deutschlands. Sie vertieft Fach-, sozial-komunikative-, personale, Methoden- und Vermittlungskompetenz für ein optimales E-Sport Training.
Dauer: 120 LE (6×20 LE an 6 verschiedenen Wochenenden)
Zielgruppe: Personen, die E-Sport Trainer:in sind oder es werden wollen.
Ort: 3×20 LE Online (M1, M2, M5) | 3x 20 LE Vor-Ort (M3, M4, M6)
Teilnehmen
Check unsere aktuellen Kurstermine und melde dich an:
Module
In diesem interaktiven Wochenendlehrgang wird erstes grundlegendes Wissen in den verschiedenen Themenbereichen aufgebaut, die im E-Sport-Training eine Rolle spielen. Darunter fallen unter anderem grundlegende Trainerfähigkeiten, Bewegungs- & Trainingswissenschaften, Jugendschutz und Suchtprävention.
An diesem Ausbildungswochenende werden die verschiedenen Aufgabenfelder einer E-Sport Trainer:in beleuchtet. Darunter fallen unter anderem Regelwerke, Trainingsplanung, Taktiktraining & Planung von Reisen.
In diesem sehr praxisnahen Präsenzmodul werden mentale Aspekte des E-Sports besprochen. Darunter fällt unter anderem Teambuilding, Beziehungsarbeit, Kommunikation, Stress, Emotionsregulation und Leistungspsychologie.
Zum verantwortungsvollen E-Sport gehört ausreichend Ausgleichsbewegung. In diesem Präsenzmodul wird einerseits theoretisches Wissen vermittelt, warum Bewegung im E-Sport unerlässlich ist. Andererseits sind sportpraktische Einheiten Teil dieses Moduls, in denen gezielt Übungen für den E-Sport beigebracht werden. Sportsachen nicht vergessen!
Dieses Modul behandelt die relevanten pädagogischen Aspekte für eine zielführende und altersgerechte Trainingsgestaltung im E-Sport. Inhalte sind unter anderem Medienkompetenz, rechtliche Aspekte bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und ein Verhaltenskodex.
Dieses Präsenzmodul bildet den Abschluss der C-Lizenz. Am ersten Tag werden Didaktik und das Auftreten vor Gruppen in den Fokus genommen. Anschließend werden die theoretische und die praktische Prüfung absolviert.
Hier findet ihr das gesamte Ausbildungscurriculum der C-Lizenz:
Ausbildungscurriculum E-Sport Trainer:innen C-Lizenz
Weitere Informationen
a) Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung
b) Anwesenheit und Mitarbeit an allen Ausbildungstagen
c) Nachweis einer aktuellen Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre am Tag der Einreichung)*
d) Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate am Tag der Einreichung)*
e) Vorlage der unterschriebenen Selbstverpflichtung zur Prävention von sexueller Gewalt und Diskriminierung im E-Sporte
f) An der Trainerausbildung darf ab 16 Jahren teilgenommen werden. Beispielhafte Inhalte aus Spielen werden nur aus Titeln mit Altersfreigabe USK 16 oder niedriger gezeigt.
*Die Nachweise können auch nachgereicht werden.
a) Die Trainerausbildung ist spieltitelübergreifend ausgerichtet. Das bedeutet, dass kein bestimmtes Spiel in den Fokus gerückt wird, sondern die übergreifenden Kompetenzen, die ein:e E-Sport Trainer:in mitbringen muss, im Laufe der Ausbildung erlernt werden.
b) Detaillierte Vorkenntnisse in bestimmten Spielen ist für die Teilnahme nicht notwendig.
a) Die Gültigkeitsdauer beginnt mit der Ausstellung des Zertifikats.
b) Die C-Lizenz ist für das laufende Jahr plus weitere vier Jahre gültig. Beispiel: Am 23.10.2027 wurde das Zertifikat ausgehändigt. Das Zertifikat ist damit gültig bis zum 01.01.2032
c) In der zweiten Hälfte der Gültigkeitsdauer müssen 15 Lerneinheiten Fortbildung nachgewiesen werden, um die Lizenz um weitere 4 Jahre zu verlängern.
d) Nach Ablauf der Lizenz müssen innerhalb des ersten Jahres 15 Lerneinheiten nachgewiesen werden, um die Lizenz um 3 Jahre zu verlängern. Im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit müssen 30 und ab dem 4. Jahr 40 Lerneinheiten zur Verlängerung um 3 Jahre nachgewiesen werden. Bei einer Überschreitung von 10 oder mehr Jahren muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden.
d) Fortbildungen zur Lizenzverlängerung können in Zukunft beim ESBD gemacht werden, bei E-Sport-Landesverbänden oder bei ausgewählten Sportverbänden.
a) Für die Teilnahme an der Ausbildung gilt eine Anwesenheitspflicht von 100 %.
Im Falle einer krankheitsbedingten Abwesenheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei Vorlage eines gültigen Attests wird eine Kulanzgrenze von 80 % Anwesenheit gewährt. Dies bedeutet, dass innerhalb der Module M1 bis M5 (insgesamt 10 Ausbildungstage) maximal 2 Ausbildungstage aus attestierten krankheitsbedingten Gründen versäumt werden dürfen.
b) Für das Prüfungswochenende (Modul M6) besteht uneingeschränkte Anwesenheitspflicht. Bei Nicht-Einhaltung der zulässigen Abwesenheitsgrenzen wird die Teilnehmer:in nicht zur Prüfung zugelassen.
c) Es gilt als zumutbar, einzelne Modul in anderen Bundesländern nachzuholen, sofern im eigenen Bundesland keine weitere Durchführung der entsprechenden C-Lizenz-Module erfolgt. Für die Teilnahme an Modulen in anderen Bundesländern entstehen keine zusätzlichen Teilnahmegebühren. Unter Umständen anfallende Reise-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten sind von der Teilnehmer:in selbst zu tragen.
d) Die Module M1 bis M5 sowie das Prüfungsmodul M6 müssen innerhalb von 24 Monaten vollständig absolviert werden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine vollständige Teilnahme an allen Modulen einschließlich des Prüfungswochenendes, ist die gesamte Ausbildung erneut zu beginnen. Mit dem erneuten Beginn der Ausbildung ist die Teilnahmegebühr erneut vollständig zu entrichten.
e) Im Sonderfall, dass im ersten Ausbildungsjahr ein Modul aus gesundheitlichen Gründen und mit Attest versäumt wurde und es in diesem Durchgang nicht zum Abschluss der C-Lizenz kommt, bleibt die Verpflichtung bestehen, dieses Modul nachzuholen. Auch hierfür gilt die Einhaltung der 24-Monats-Regel.
a) Die Zulassung zur Prüfung darf nur erstattet werden, wenn alle vorherigen Module (M1-M5) erfolgreich absolviert worden sind. Im Rahmen der Kulanzregelung darf die Prüfung abgehalten werden, falls 2 der 10 Ausbildungstage auf Grund von Krankheit versäumt worden sind. Hierbei gilt Attestpflicht.
b) Die theoretische Prüfung beinhaltet 100 Single-Choice Fragen, welche innerhalb von 90 Minuten beantwortet werden müssen. Lehrgrundlage sind jegliche Foliensätze der Ausbildung.
c) Die theoretische Prüfung ist bestanden, sobald der Teilnehmer 50% der Fragen korrekt beantwortet hat (50 Fragen).
d) Die praktische Prüfung stellt sich zusammen aus einem Trainingsplan und einer Lehrprobe.
e) Der Trainingsplan muss 3 Stunden lang sein. Erlernte Kompetenzen und Inhalte der C-Lizenz sollten aus dem Trainingsplan hervorgehen und fließen in die Bewertung ein.
f) Der Trainingsplan muss von allen auszubildenden Trainern an den Referenten vor Samstag (00:00) des Ausbildungswochenendes gesendet werden.
g) Der Trainingsplan wird im Rahmen der praktischen Prüfung bewertet.
h) Am Prüfungswochenende findet die praktische Prüfung statt. Hierbei springen die sonstigen anwesenden Trainer:innen in die Rolle der zu trainierenden Spielenden. Die konkrete Länge der Lehrprobe wird individuell vom Referenten und Trainer entschieden. Der Zeitraum sollte jedoch mindestens 30 Minuten und maximal 45 Minuten betragen. Eine längere Lehrprobe bedeutet keine bessere oder schlechtere Bewertung.
i) Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn 50% der Punktzahl erreicht wurden.
j) Es müssen die theoretische und praktische Prüfung jeweils einzelnd bestanden werden.
k) Bei Grenzfallentscheidungen ist der Referent in der Lage Nachfragen zu stellen und bei einer ungenügenden Antwort eine zweite Chance zu geben.
l) Der Referent entscheidet über das Bestehen der praktischen und theoretischen Prüfung.
Thema | Format | Preis (intern) | Preis (extern) | Preis (Student) |
C-Lizenz E-Sport Trainer:in (M1-M6) | 3x Online, 3x Offline | 800,00 € | 1.600,00 € | 1.000,00 € |
C-Lizenz E-Sport Trainer:in (M2-M6) | 2x Online, 3x Offline | 750,00 € | 1.500,00 € | 900,00 € |
Zahlungsmethode: auf Rechnung
Erklärung: Es fallen unterschiedliche Kosten für ESBD-interne Akteure (Mitglieder des ESBDs, Mitglieder der Landesverbände des ESBDs, Mitarbeitende des ESBDs), ESBD-externe Organisationen sowie Studierende an. Studierende haben eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorzubringen.