E-Sport-Visum
Visa im E-Sport
Professionelle E-Sportlerinnen und E-Sportler sind darauf angewiesen, möglichst bürokratiefrei für die Teilnahme an Turnieren, an einer Liga sowie für das Training nach Deutschland einreisen und für die Dauer des Trainings und der Veranstaltung in Deutschland verbleiben zu können. Der ESBD hat zur Erleichterung dieser Prozesse sowohl ein Lang- als auch ein Kurzzeitvisum für den E-Sport in Deutschland durchsetzen können. Fragen zum Visum können an visa@esportbund.de gerichtet werden.
Qualifizierte Spielbetriebe
Ein qualifizierter Spielbetrieb ist eine Liga- oder eine Turnierserie, die von nationaler oder internationaler Bedeutung ist. Der ESBD hat in enger Abstimmung mit game esports einen Kriterienkatalog aufgestellt, um diesen und weiteren Vorgaben des Gesetzgebers gerecht zu werden. Der ESBD hat ein Antragsportal eingerichtet, auf dem notwendige Nachweise eingereicht werden können. Die aktuelle Liste der qualifizierten Spielbetriebe ist hier einzusehen.
FAQ
Das E-Sport-Visum für einen langfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland basiert auf Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Migrationspaket der Bundesregierung von 2019. Um das E-Sport-Visum zu beantragen, müssen E-Sportler:innen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in § 22 Nr. 5 Beschäftigungsverordnung definiert sind.
Auf nationaler Ebene wird E-Sport in Deutschland durch den ESBD und game esports – Mitglieder des Verbandes der deutschen Spielebranche – vertreten. Als nationaler E-Sportverband vertritt der ESBD sowohl professionelle E-Sportteams und Amateurclubs als auch E-Sportler:innen im ganzen Land. Zu den Mitgliedern von game esports gehören Spieleentwickler, Publisher, Plattformanbieter und Dienstanbieter. Turnierorganisatoren sind in beiden Verbänden vertreten.
Das Langzeitvisum kommt für Aufenthalte infrage, die einen Zeitraum von 90 Tagen überschreiten. Für bis zu 90 Tage ist das sogenannte Kurzzeitvisum vorgesehen (§ 22 Nr. 1 Beschäftigungsverordnung). Die Dauer des langfristigen Aufenthalts richtet sich nach der Laufzeit des Arbeitsvertrages des E-Sport-Profis.
Anträge für Anträge für E-Sport-Visa müssen in den deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden, die sich in dem Heimatland des/der Antragsteller:in befindet Das bedeutet, professionelle E-SportlerInnen mit beispielweise der türkischen Staatsangehörigkeit müssen ihre Anträge eben bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei stellen. Einige Botschaften bieten diesen Service auch online an. Über die Erteilung eines Langzeit- oder Kurzzeitvisums entscheiden ausschließlich deutschen Behörden.
Um ein Langzeitvisum beantragen zu können, müssen Antragsteller:innen drei Voraussetzungen erfüllen:
1) Professionelle E-Sportler:innen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
2) Das vertraglich vereinbarte Gehalt muss mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhalten (im Jahr 2021 mindestens 3.550 Euro monatlich/42.600 Euro im Jahr in Westdeutschland und 3.350 Euro monatlich/40.200 Euro im Jahr in Ostdeutschland).
3) Der ESBD muss bestätigt haben, dass die Ausübung der Tätigkeit berufsmäßig betrieben wird und von erheblicher nationaler oder internationaler Bedeutung ist. Beides gilt als bestätigt, wenn E-Sportler:innen an einem qualifizierten Spielbetrieb teilnehmen und sich diese Teilnahme vom entsprechenden Veranstalter bestätigen lassen.
In Einzelfällen bietet der ESBD eine individuelle Unterstützung für E-Sportler:innen an. Für Mitglieder des ESBD ist diese Unterstützung kostenlos. Die Unterstützung des ESBD ersetzt in keinem Fall eine Rechtsberatung.
Ein qualifizierter Spielbetrieb ist eine Liga- oder ein Turnierserie, die von nationaler oder internationaler Bedeutung ist. Der ESBD hat in enger Abstimmung mit game esports einen Kriterienkatalog aufgestellt, um diesen und weiteren Vorgaben des Gesetzgebers gerecht zu werden.
Ein qualifizierter Spielbetrieb erfüllt folgende Kriterien:
1) Es handelt sich um eine Liga oder Turnierserie mit einem oder mehreren Jahresterminen in Deutschland.
2) USK-Einstufung: Die Liga oder Turnierserie bedient sich eines oder mehrerer Spiele, die über ein USK-Alterskennzeichen nach dem Jugendschutzgesetz erhalten haben. Sollte es sich um ein reines Online-Turnier mit Remote-Teilnahme handeln, reicht eine USK-Kennzeichnung nach dem IARC-Verfahren. Es wird durch die Betreiber:innen einer Turnierserie oder Liga sichergestellt, dass Spielerinnen und Spieler das Alter dieser USK-Einstufung erreicht haben.
3) Die Liga oder Turnierserie muss, im Vergleich zu anderen Veranstaltungen im jeweiligen Spiel, im nationalen Bereich zu den drei meistverfolgten Veranstaltungsformaten gehören (genutzte Metriken: peak viewer oder average minute audience oder hours watched) oder als internationale Veranstaltung zu den 10 meistverfolgten Veranstaltungen gehören. Eine Publisherlizenz zur erlaubten Nutzung der E-Sport-Titel ist notwendig.
4) Der Veranstalter schützt die Integrität des Spielbetriebs in seinen Veranstaltungen und weist Maßnahmen und/oder Regelungen zur Verhinderung von Betrug nach. Darunter zählen insbesondere Regelungen gegen Cheating, Doping, Match-Fixing und unzulässige Wetteinsätze auf Matches unter eigener Beteiligung.
Der ESBD hat ein Antragsportal eingerichtet, auf dem die oben genannten Nachweise eingereicht werden können. Nach eingängiger Prüfung der Dokumente informiert der ESBD schriftlich über das Ergebnis. Die Liste qualifizierter Spielbetriebe ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar.
In solchen Fällen prüft der ESBD, ob die Liga- oder Turnierserie den vom ESBD und game aufgestellten Kriterienkatalog entspricht. Fällt diese Prüfung positiv aus, stellt der ESBD eine individuelle Bestätigung aus.
Wenn ihr noch Fragen haben solltet, dann wendet euch bitte an uns via visa@esportbund.de.