Neues zur E-Sport-Gemeinnützigkeit

Update: Verbände begrüßen Kabinettsentscheidung für Gemeinnützigkeit von E-Sport

Berlin, 10. September 2025 – E-Sport-Vereine können als gemeinnützig behandelt werden. Nachdem ein erster Textentwurf Anfang der Woche noch insbesondere rechtliche Probleme mit sich brachte, wird der finale Text vom game – Verband der deutschen Games-Branche e.V., dem E-Sport-Bund Deutschland e.V. (ESBD) und dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. nun sehr begrüßt. Neben der Würdigung von E-Sport und den Vereinen, die E-Sport gemeinwohlorientiert betreiben wollen, wird gleichzeitig die Autonomie sowohl des E-Sports als auch des klassischen Sports durch die Regelung gewahrt. Nachdem die Gemeinnützigkeit für E-Sport erstmals bereits 2018 im Koalitionsvertrag genannt wurde, wird sie mit diesem Gesetzesentwurf nun tatsächlich auf den Weg gebracht, muss dafür aber im parlamentarischen Verfahren noch final verabschiedet werden.

Christopher Flato, ESBD-Präsident: „Heute ist ein historischer Tag für den E-Sport in Deutschland. Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit erhält der E-Sport endlich die rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung, für die wir und viele andere seit vielen Jahren gekämpft haben. Diese Entscheidung schafft die Grundlage, dass E-Sport-Vereine in ganz Deutschland die gleichen Chancen haben wie traditionelle Sportvereine: Sie können besser fördern, ausbilden und integrative Arbeit leisten. Gleichermaßen erhalten Sportvereine nun endlich die rechtliche Sicherheit, um nachhaltige Angebote im E-Sport zu schaffen. Davon profitieren nicht nur unsere Athletinnen und Athleten, sondern auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die über den E-Sport Gemeinschaft, Wertevermittlung und Teilhabe erleben. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen politischen Entscheidungsträgern, die diesen wichtigen Schritt ermöglicht haben und blicken gespannt auf die endgültige Umsetzung durch den Bundestag.“

Felix Falk, Geschäftsführer des game: „Der heutige Kabinettsbeschluss ist das langerwartete und wichtige Signal für den E-Sport-Standort Deutschland. Die jetzt gefundene Lösung zur Gemeinnützigkeit hilft dem E-Sport und dem Sport. Damit können sich die Vereine endlich gemeinnützig engagieren. Besonderer Dank gilt Finanzminister Lars Klingbeil und Games-Ministerin Dorothee Bär. Wir zählen jetzt auf den Deutschen Bundestag, diese gesellschaftspolitische Würdigung von E-Sport auf den Weg zu bringen.“

Jens Wortmann vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen: „Mit dem Kabinettsentwurf setzt die Bundesregierung die angekündigte Gemeinnützigkeit des E-Sports um. Besonders zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung die Kritik verschiedener Verbände am Referentenentwurf aufgegriffen hat und der Vorschlag nun wesentlich praxistauglicher ist, gerade auch für Sportvereine. Die Betonung des Jugendschutzes, aber auch der Potenziale des E-Sports für Gesundheitsförderung, Suchtprävention und Stärkung der Sozialkompetenz ist ebenfalls positiv zu bewerten.“

game, ESBD und Landessportbund Nordrhein-Westfalen: Referentenentwurf zur E-Sport-Gemeinnützigkeit schafft mehr Probleme als er löst

Berlin, 08. September 2025 – Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Steueränderungsgesetz 2025 enthält erstmals einen Ansatz zur Gemeinnützigkeit des E-Sports in Deutschland. Dieser ist aus Sicht des game – Verband der deutschen Games-Branche, des E-Sport-Bund Deutschland e.V. (ESBD) und des Landessportbunds Nordrhein-Westfalen aber nicht zielführend und schafft am Ende mehr Probleme als er löst. Der aktuelle Entwurf würde zudem die Bemühungen des E-Sports und traditionellen Sports, sich zu organisieren und gemeinsam Wege im Hinblick auf die Olympic Esports Games zu finden, grundlegend erschweren. Besonders kritisch wird gesehen, dass E-Sport im Abschnitt zur Gemeinnützigkeit des Sports in der Abgabenordnung zwingend in die Klammer aufgenommen werden müsste. Sportvereinen könnten E-Sport-Angebote ansonsten nur mit einer Änderung des Vereinszwecks, welche nur mit der Zustimmung aller Mitglieder möglich ist, etabliert werden können. Diese bürokratische Hürde ist in der Praxis in der Regel kaum zu überwinden. Zudem wird mit der alten Gewaltdebatte ein längst geklärtes Thema unnötig neu aufgebracht – zumal Deutschland bereits über die verbindlichsten Jugendschutzstandards in Europa verfügt. Auch fehlt die eindeutige Feststellung, dass die Regelung kein Präjudiz schafft, E-Sport automatisch mit Sport gleichzusetzen.

Felix Falk, Geschäftsführer des game, und Christopher Flato, ESBD-Präsident, kommentieren den Entwurf wie folgt: „Seit Jahren wartet die E-Sport-Community in Deutschland auf die lange von der Politik versprochene Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Dass der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium nun erstmals einen entsprechenden Ansatz enthält, ist grundsätzlich ein Schritt nach vorne; inhaltlich geht er allerdings in die falsche Richtung. Insgesamt basiert er auf dem veralteten Textvorschlag, auf den sich schon die Ampel-Koalition nicht einigen konnte. Der jetzige Entwurf passt daher auch so gar nicht zur Games-Politik der derzeitigen Regierung, die bisher sehr zielführend des Games-Standort Deutschland gestärkt hat. Insgesamt muss gelten: Statt überholte Debatten rund um den Jugendschutz neu aufzuwärmen, dessen hohes Niveau in Deutschland eh gesichert ist, sollte die Community ernst genommen und dem E-Sport wie auch den Vereinen die Eigenständigkeit zugestanden werden. Wichtig ist es jetzt ein gemeinsamer Dialog, um eine Gemeinnützigkeit des E-Sports so zu gestalten, dass diese den Vereinen und der engagierten Community auch wirklich weiterhilft.“

Jens Wortmann vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen ergänzt: „Sportvereine, die E-Sport-Angebote schaffen wollen und damit gesellschaftlichen Verantwortung für Medienbildung, Jugendschutz und die Berücksichtigung der Interessen junger Menschen übernehmen, brauchen eine rechtssichere und unbürokratische Regelung der Gemeinnützigkeit. Der aktuelle Entwurf trägt dem nicht ausreichend Rechnung.“

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