Eine Mitgliedschaft im ESBD – eSport-Bund Deutschland e.V. stellt die Voraussetzung für eine sportdemokratische Organisierung dar: ein Verband ist mehr als nur die Summe seiner Mitglieder – und gleichzeitig auf ihre Mitwirkung und ihr Engagement angewiesen.
Wenn Sie mit ihrer Organisation die Mitgliedschaft im ESBD beantragen wollen, dann nutzen Sie bitte das nachfolgende Online-Formular.
Die Mitgliedschaft im ESBD unterteilt sich in folgende Kategorien:
Die Ordentliche Mitgliedschaft (§ 7 Nr. 4 ESBD-Satzung) stellt den Regelfall dar und steht eSport-Organisationen – insbesondere Teams, Vereinen, Hochschulteams, Ligen- und Turnierveranstaltern – offen. Sie erlaubt die Teilnahme am Verbandsleben, der sportlichen Eigenorganisierung und den inhaltlichen Beitrag zur Umsetzung der Ziele des ESBD. Voraussetzung ist die Organisation eines eSport-Spielbetriebs oder die aktive Teilnahme an einem solchen Spielbetrieb.
Die Netzwerkmitgliedschaft (§ 7 Nr. 5 ESBD-Satzung) erlaubt eine finanzielle Unterstützung der Ziele und der Arbeit des ESBD für Firmen und Einzelpersonen. Sie erlaubt dem Verband, nachhaltig seine Aufgaben wahrzunehmen und die Rahmenbedingungen des eSports in Deutschland positiv zu gestalten. Netzwerkmitglieder haben exklusiven Zugriff auf Angebote und Veranstaltungen des Verbandes.
Im Laufe des Jahres 2020 wird außerdem für aktive eSportler/innen eine digitale Spielervertretung (§ 7 Nr. 7 ESBD-Satzung) eingerichtet. Mitglied der Spielervertretung kann jede Person werden, die eSport als Freizeit-, Amateur- oder Profisport betreibt. Wir informieren an dieser Stelle, sobald der Aufbau einer entsprechenden Plattform abgeschlossen ist.
Organisatorische Grundlage des Beitritts zum ESBD sind Regelungen der Satzung, der Beitragsordnung sowie die Übereinstimmung mit Satzungszielen und dem Ethik- und Verhaltenskodex des Verbandes.
Interessierte sollten diese Dokumente aufmerksam lesen und sich mit ihren Inhalten vertraut machen. Sie bilden die Basis der verbandlichen Gemeinschaft.
Der Aufnahmeprozess beginnt mit dem Ausfüllen des Mitgliedschaftsantrags im digitalen Antragssystem des ESDB (siehe oben). Nach Prüfung durch das Präsidium und der Geschäftsstelle des ESBD und bei Vorliegen aller Mitgliedschaftsvoraussetzungen wird ein Gebührenbescheid über Aufnahmegebühr und (anteiliger) Jahresgebühr übermittelt. Nach Eingang der Gebühren erfolgt eine endgültige Bestätigung der Aufnahme an die Mitgliedsorganisation und die Übersendung der Mitgliedschaftsunterlagen.
Die durch den Verband erhobenen Gebühren und Mitgliedschaftsbeiträge dienen ausschließlich der Selbstorganisation des Verbandes und der Finanzierung der Verbandsarbeit. Geschäftsstellenbetrieb, Kommunikationskosten, Informationsmaterialien und Broschürendruck sind typische Verwendungszwecke. Die Verwendung der finanziellen Mittel wird durch das Präsidium auf der ordentlichen Mitgliederversammlung für das jeweils vorhergehende Geschäftsjahr transparent dargestellt und im Rahmen von Haushaltsplänen durch die Mitgliedschaft beschlossen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Mitgliedschaft im ESBD haben, kontaktierten Sie uns gerne.